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   BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94   

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BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94 (https://dejure.org/1994,13402)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1994 - 9 B 476.94 (https://dejure.org/1994,13402)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1994 - 9 B 476.94 (https://dejure.org/1994,13402)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Asylanspruch wegen politischer Verfolgung - Bestrafungen oder sonstige nach ihrer Intensität als asylrechtlich erhebliche Eingriffe zu wertende staatliche Maßnahmen wegen einer Glaubensausübung - Schutzgut der privaten Glaubensausübung

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  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94
    298 B, 298 C sowie 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs (PPC) bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, ist danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. -;vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. -;vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -;vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowievom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833> sowie andererseits dieBeschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - undvom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).

    Bei dem Versuch, den Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit für die hier entscheidende Frage der Auswirkungen einer Verbotsnorm auf das Schutzgut der privaten Glaubensausübung zu konkretisieren, ist das Berufungsgericht von den vom Bundesverfassungsgericht imKammerbeschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - insoweit fürverfolgt ausgereiste Ahmadis entwickelten Anforderungen ausgegangen und will es auch bei unverfolgt ausgereisten Ahmadis ausreichen lassen, daß es in der pakistanischen Rechtspraxis unter den ungefähr 4000 Verfahren, die seit Erlaß der genannten Vorschriften gegen Ahmadis anhängig geworden sind, nur einige wenige Fälle gegeben hat, die eindeutig religiöse Verhaltensweisen im asylrechtlich geschützten Bereich betrafen.

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94
    Sie ist nur dann gegeben, wenn bei qualifizierender Betrachtungsweise die für eine solche Rechtsanwendung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen als die dagegensprechenden Tatsachen und deshalb bei zusammenfassender Bewertung des zur Prüfung gestellten Sachverhalts diesen gegenüber überwiegen (vgl.z.B. Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 [BVerwG 05.11.1991 - 9 C 118/90]).
  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94
    Ob Strafnormen, die die Religionsfreiheit einschränken, bereits für sich allein zu einem religiösen Verzicht im häuslichen und gemeinschaftsinternen Bereich abnötigenden Zwangslage führen, richtet sich - wie der Senatim Urteil vom 26. Oktober 1993 (BVerwG 9 C 50.92 u.a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 165) entschieden hat - nach ihrer Handhabung in der Rechtspraxis; hinsichtlich dieser Zwangslage gelten für verfolgt und unverfolgt Ausgereiste unterschiedliche Maßstäbe.
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94
    Bei einem gläubigen Ahmadi, der vor dem Verlassen Pakistans dort bereits einer Verfolgung wegen seiner Religionszugehörigkeit ausgesetzt war, führen die in Rede stehenden Vorschriften bei einer Rückkehr in den Heimatstaat bei Anlegung des in diesem Falle maßgebenden sog. herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs (vgl. dazuUrteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169) zu einer unzumutbaren Zwangslage in dem bezeichneten Sinne schon dann, wenn sich aufgrund der bestehenden Rechtspraxis ihre Anwendung auch auf religiöse Verhaltensweisen im häuslichen oder gemeinschaftsinternen Bereich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt.
  • BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung des herabgestuften

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94
    298 B, 298 C sowie 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs (PPC) bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, ist danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. -;vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. -;vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -;vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowievom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833> sowie andererseits dieBeschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - undvom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).
  • BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellungen der hinreichenden

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94
    298 B, 298 C sowie 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs (PPC) bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, ist danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. -;vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. -;vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -;vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowievom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833> sowie andererseits dieBeschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - undvom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).
  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 1353/89

    Politische Verfolgung - Asyl - Verbotsnorm - Auslegung - Ausländische Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94
    298 B, 298 C sowie 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs (PPC) bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, ist danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. -;vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. -;vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -;vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowievom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833> sowie andererseits dieBeschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - undvom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).
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